Einführung der gesplitteten Abwassergebühren in der Gemeinde Badenweiler
Bisher wurde in Badenweiler, sowie bei fast allen Gemeinden in Baden-Württemberg, eine einheitliche Abwassergebühr, d.h. eine Gebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Bemessungsgrundlage für die Gebühr war der Frischwasserverbrauch (Wahrscheinlichkeitsmaßstab) des betreffenden Anwesens.
Auf Grund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 04.03.2010 (Aktz. 2 S 2938/08) ist eine solche einheitliche Abwassergebühr grundsätzlich unzulässig, da es keinerlei Beziehung zwischen dem bezogenen Frischwasser und dem eingeleiteten Niederschlagswasser gibt.
Dies bedeutet, dass ab dem Jahr 2010 statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden müssen. Dies stellt keine zusätzliche Gebühr dar, sondern die bisherige einheitliche Abwassergebühr wird auf diese zwei Bereiche aufgeteilt.
Bei der Schmutzwassergebühr bleibt es beim Frischwasserverbrauch als Bemessungsgrundlage. Als neuer Maßstab für die Niederschlagsgebühr wird die tatsächlich angeschlossene und versiegelte Grundstücksfläche herangezogen.
Um diese gebührenpflichtige Fläche für die Niederschlagsgebühr für jedes Grundstück ermitteln zu können, wird ein Gebührenschuldner für jedes seiner Flurstücke angeschrieben. Dieser erhält Selbstauskunftsunterlagen, die vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sind. Als Ausfüllhilfe ist den Selbstauskunftsunterlagen eine ausführliche Informationsbroschüre beigefügt.
Die Selbstauskunftsunterlagen werden am 10.05.2012 versandt und sollen bis zum 28.05.2012 ausgefüllt an die Gemeinde Badenweiler zurückgegeben werden. Während der Zeit vom 14.05.2012 bis zum 25.05.2012 wird zur persönlichen Beratung ein Bürgerinformationsbüro im Rathaus Badenweiler zu den üblichen Öffnungszeiten eingerichtet.
