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Gemeinde Badenweiler

Förderlinie "Spitze auf dem Land!" Technologieführer für Baden-Württemberg

Die Gemeinde Badenweiler weist auf das laufende Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hin. Anträge zum Förderprogramm Spitze auf dem Land! können jährlich bis zum 31. August bzw. 28. Februar eingereicht werden.

Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württemberg in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage sind die Innovations- sowie Bioökonomiestrategie des Landes.

Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist eine Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Projekt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt als Ausnahme nach Nr. 8.10 ELR erhöht werden.

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung neuer und/oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.  

Verfahren:

Die Aufnahme der Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer jeweiligen Einzelfallprüfung im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlprozesses.

Für die Bewerbung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite www.efre-bw.de abgerufen werden.

Anträge werden von der Gemeinde entgegengenommen. Ein mehrstufiger Auswahlprozess entscheidet letztlich über die mögliche Förderbewilligung. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Die Unterlagen sind fristgemäß und vollständig in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Projektanträge müssen dabei bis spätestens 31. August oder 28. Februar beim Regierungspräsidium Freiburg vorliegen. 

Frist zur Einreichung bei der Gemeindeverwaltung ist jeweils vier Wochen zuvor!

Beratung & Kontakt

Die Anträge sind über die Gemeindeverwaltung zu stellen. Es wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Abstimmung der formalen Vorhabensbeschreibung vor einer Antragstellung mit der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Herrn Risch,  philipp.risch@gemeinde-badenweiler, Tel. 07632/72-135 gebeten. 

Da die Antragsunterlagen mit Projektbeschreibung, Plänen und Kostenschätzung sorgfältig vorbereitet werden müssen, bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen gibt es beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Link: MLR Spitze auf dem Land

Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium

Nicole Bucher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 0761/208-1255
E-Mail: nicolette.bucher@rpf-bwl.de

http://www.gemeinde-badenweiler.de//leben-wohnen/wirtschaftsfoerderung