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Baugenehmigungsverfahren GVV

Artikel vom 04.01.2022

Baugenehmigungsverfahren - elektronische Antragstellung ab 1.1.2022

Der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler sieht als Übermittlungsweg gemäß § 3 Abs. 3 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung) die Einreichung elektronischer Bauanträge über die Plattform service-bw vor.

Elektronische Bauanträge können nur auf diesem Weg über die Organisationseinheiten (i.d.R. Bauämter) der Verbandsgemeinden (bei der Gemeinde des Bauorts) Auggen, Badenweiler, Buggingen, Müllheim und Sulzburg auf der Plattform service-bw eingereicht werden. Bauvorlagen, die elektronisch in Textform eingereicht werden, sind nach § 3 Abs. 3 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung) in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Elektronische Anträge, die nicht über die Plattform service-bw gestellt wurden (z.B. per E-Mail), werden von der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler nicht angenommen.

Die Bezeichnung der Organisationseinheiten bei der Gemeinde des Bauorts auf der Plattform service-bw lauten:

Gemeine Auggen: Gemeinde Auggen

Gemeinde Badenweiler: Gemeinde Badenweiler

Gemeinde Buggingen: Bauamt [Gemeinde Buggingen]

Stadt Müllheim: Dezernat 3, Baudezernat [Stadt Müllheim]

Stadt Sulzburg: Fachbereich 3 - Planen, Bauen, Liegenschaften, Umwelt [Stadt Sulzburg]

Die Aktivierung weiterer elektronischer Antragstellungen wie z.B. „vereinfachte Baugenehmigung beantragen“, „Bauvorbescheid beantragen“ und „Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen“ wurde in Aussicht gestellt. Die Baurechtsbehörde wird weiterhin über das weitere Vorgehen bei der elektronischen Bauantragstellung auf dem Laufenden halten.

Es bleibt jedoch weiterhin zulässig, Bauanträge in Schrift- bzw. Papierform einzureichen (nach den Vorschriften der Landesbauordnung weiterhin bei der Gemeinde des Bauorts).