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Gemeinde Badenweiler

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 – 2028

Artikel vom 17.02.2023

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 – 2028 gewählt.  

Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen.

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Badenweiler wohnen und am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten für das Schöffenamt oder das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich bei der Gemeindeverwaltung Badenweiler, Luisenstr. 5, 79410 Badenweiler.
Für  Fragen steht Ihnen Herr Renkert, Tel. 07632/72-120 oder florian.renkert(@)gemeinde-badenweiler.de gerne zur Verfügung.

Die jeweiligen Bewerbungsformulare können nachstehend heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de.

http://www.gemeinde-badenweiler.de//rathaus-service/aktuelles/news