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Gemeinde Badenweiler

Abschaffung Kinderreisepass

Artikel vom 13.12.2023

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellt Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reisen über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Für die Ausstellung eines Personalausweises bis 16 Jahre sind folgende Unterlagen notwendig:

Aktuelles biometrisches Foto, alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde und die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten (Formular auf der Homepage oder im Bürgerbüro erhältlich). Gebühr 22,80 Euro.

Für die Ausstellung eines Reisepasses bis 18 Jahre sind folgende Unterlagen notwendig:

Aktuelles biometrisches Foto, alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde und die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten (Formular auf der Homepage oder im Bürgerbüro erhältlich). Gebühr 37,50 Euro

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. drei bis fünf Wochen. Die Gültigkeit der Dokumente beträgt ab Antragsdatum jeweils sechs Jahre.

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