Wahlen 2025: Gemeinde Badenweiler

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Wahlen

WAHLEN

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um aktiv wählen zu dürfen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können am 23.02.2025 ein Wahllokal aufsuchen
  • Sie haben die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen

Berichterstattung von infratest dimap für die ARD im Wahlbezirk 001-01 – Rathaus Badenweiler

Zur vorgezogenen Bundestagswahl wird infratest dimap für die ARD und die Landesrundfunkanstalten eine 18-Uhr-Prognose zum voraussichtlichen Wahlausgang erstellen. Die Basis hierfür bildet eine Nachwahlerhebung am Wahltag durch infratest dimap. Als einer von 560 Wahlbezirken für die repräsentative Stichprobe wurde auch der Wahlbezirk 001-01, Rathaus Badenweiler, ausgewählt.

Die Nachwahlerhebung findet wie folgt statt:

Im Rahmen der Wahltagsbefragung sprechen die Korrespondenten von infratest dimap die Wählerinnen und Wähler nach Verlassen des Wahlraumes an und bitten sie, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Die Befragung zur Wahl ist freiwillig und anonym. Alle Wähler werden auf dem Fragebogen nach Ihrer Wahlentscheidung sowie nach Alter und Geschlecht gefragt. Auf der Basis dieser Befragungen entsteht die Prognose, die um 18 Uhr in der ARD präsentiert wird.

Wir möchten mit diesem Hinweis schon frühzeitig alle Wählerinnen und Wähler über die stattfindende Nachwahlerhebung informieren.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.
 

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar an alle Wahlberechtigten versendet. Hiernach ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich.

Wir weisen darauf hin, dass der Versand bzw. die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst ab dem 7. Februar 2025 möglich sein wird.

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie unter dem nachstehenden Link die Möglichkeit für die Beantragung eines Wahlscheines per Internet.

Briefwahl beantragen

Hier können Sie die Briefwahl beantragen.

Die Beantragung eines Wahlscheines per Internet besteht bis Mittwoch, den 19.02.2025, 12.30 Uhr.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgende Kontaktmöglichkeiten:
Frau Bee oder Frau Heß Tel.-Nr. Telefonnummer: 07632/72-111 oder Telefonnummer: 72- 112 | meldeamt@gemeinde-badenweiler.de

Weiterführende Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links