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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Artikel vom 21.07.2022

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen Förderschwerpunkten bietet es den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen.

Für das Programmjahr 2023 können Zuschussanträge für insbesondere folgende förderfähigen Maßnahmen eingereicht werden:

Wohnraum und Ortskernentwicklung
Der Bedarf an zeitgemäßem, bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin hoch.
Im Fokus steht daher die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden, innerörtliche Nachverdichtungen sowie umfassende Modernisierungen. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind. In den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ werden wiederum rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt.

Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Das ELR unterstützt die Aktivierung innerörtlicher Flächen deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.

Grundversorgung
Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum, des es zu stärken und auszubauen gilt. Hierzu zählen vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien auch der lokale Handwerker. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen.

Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperation in Mehrfunktionshäusern.
Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden. Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO² bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Stärkung der Gemeinschaft

Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen.
Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden.

Flächenaktivierung
Innenentwicklung ist Überzeugungsarbeit. Sie braucht organisatorische Strukturen, Dialog und Überzeugung, um einen Veränderungsprozess einzuleiten und durchzuziehen. Deshalb unterstützt das ELR seit Jahren die Durchführung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen unter Einsatz eines örtlichen Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planern und Verwaltung. Dieser kann zur Steigerung der Akzeptanz solcher Veränderungsprozesse beitragen.

Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und wird daher weiterhin durch das ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz nachwachsender Rohstoffe – in der Regel dürfte das vor allem Holz sein - wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2023 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare können unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr abgerufen werden. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch unter https://mld.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.

Anträge sind über das Bürgermeisteramt dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vorzulegen, d.h. Vorhaben mit vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens
2. September 2022 beim Bürgermeisteramt Badenweiler vorliegen.

Bei Fragen stehen Ihnen das Regierungspräsidium Freiburg (Herr Weißer, Tel. 0761/208-1261 oder Frau Herr, Tel. 0761/208-1228, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Frau Merklin, Tel. 0761/2187-5302 oder Frau Rombach, Tel. 0761/2187-5317) oder die Gemeinde Badenweiler (Herr Lacher, Tel. 07632/72-136) gerne zur Verfügung.