Grundsteuerreform
Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich.
Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
Gemeinsamer Gutachterausschuss "Markgräflerland-Breisgau"
Seit dem 01.01.2021 bilden die acht Kommunen Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Breisach am Rhein, Buggingen, Müllheim, Staufen und Sulzburg den gemeinsamen Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau mit Sitz bei der Stadt Müllheim zusammengeschlossen.
Zum 01.07.2021 traten planmäßig die 13 Kommunen Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen, March, Merdingen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei.
Die elf Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau sowie der Zweckverband Gewerbepark Breisgau sollen in einer letzten Erweiterungsstufe und Einnahme der Zielgliederung Ende des Jahres 2021 hinzukommen.
Mit diesem gemeinsamen Gutachterausschuss wird ein wichtiges Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht. Bisher hatte fast jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss. Diese waren dafür zuständig Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung relevanten Daten. In der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden hierzu alle Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet. Hintergrund des Zusammenschlusses die aktuelle Grundsteuerreform. Hier hat der Gesetzgeber u. a. konkret festgelegt, dass „eine ausreichende Zahl von Kauffällen“ erforderlich ist (ca. 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr), um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.